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2016-07

Newsletter des SKM-Bundesverbandes und der Gemeinschaft der
Vinzenz-Konferenzen Deutschlands e.V.

Inhalt

Stand:25.07.2016

Aktuelles
Arbeitsmarkt
Asyl/Migration
Rechtliche Betreuung
Ehrenamt/Bürgerschaftliches Engagement
Familie
Fortbildung/Tagungen
Jugendhilfe
Kampagnen/Initiativen
Männerarbeit
Sozialberatung für Schuldner
Rund ums SGB
Straffälligenhilfe
Sucht/Drogen
Verschiedenes
Wohnraum/Wohnungslose
Verbandsinterne Informationen des SKM
Verbandsinterne Informationen der VKD
Bundesgeschäftsstelle

Aktuelles

„1. Münsteraner Tage zur Flüchtlingsarbeit“ vom 19.-21.Oktober 2016. Mit den Münsteraner Tagen wollen der Deutsche Caritasverband und die Katholisch-soziale Akademie Franz Hitze Haus eine jährliche Veranstaltung anbieten, die Flüchtlingssozialberater(inne)n und Asylverfahrensberater(inne)n der Caritas Gelegenheit zum Bundesländer übergreifenden Austausch gibt – untereinander und mit der Bundesebene, mit Rechtsberater(inne)n und anderen Fachleuten.  Die Plätze sind begrenzt und eine zügige Anmeldung daher von Vorteil. Anmeldeschluss ist der 5. August. Die Tagungsgebühr beträgt 100 Euro. Darin nicht enthalten ist die Übernachtung während der Münsteraner Tage – nur einem Teil der Teilnehmenden können wir zu einem sehr günstigen Preis Zimmer im Franz-Hitze-Haus anbieten. Für organisatorische Rückfragen steht Frau Katharina Kömmler (Katharina.Koemmler@caritas.de,
Tel. 0761 200-476), für inhaltliche Rückfragen Herr Matthias Colloseus (Matthias.Colloseus@caritas.de, Tel. 0761 200-672) zu Ihrer Verfügung.

Der Film „Flucht nach vorn“, eine Gemeinschaftsproduktion des DIC Köln mit mehreren Caritasverbänden, ist fertig. Der Film ist neu eingesprochen und kann nun verwendet werden. Auch einen Trailer gibt es (1:30 min). Außerdem flankiert eine Website – die ebenfalls mit Kurzfilmchen aufwartet – das Projekt. Über diese beiden Links kommen Sie auf den Hauptfilm: http://flucht-nach-vorn.com. Hier geht’s zum Trailer: http://flucht-nach-vorn.com. Und so erreichen Sie die Website: www.flucht-nach-vorn.com.

Auch in diesem Jahr werden wir den Tag der Armut am 17. Oktober 2016 vom „Rand in die Mitte“ holen. Diesmal zusammen mit dem SkF und im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung. Bitte merken Sie sich den Termin: 17.10.2016 im Maternushaus in Köln. „Aber es wird nicht besser... – Armutsrisiken und Armutslagen von Frauen und Männern in Deutschland“  - SkF und SKM aktiv gegen Armut! Erste gemeinsame Fachtagung des Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. und des SKM – Katholischer Verband für soziale Dienste in Deutschland – Bundesverband e.V. am Internationalen Tag für die Beseitigung der Armut: In dieser Fachtagung wollen SKM und SkF gemeinsam mit zwei ausgewiesenen Wissenschaftler/innen die unterschiedlichen Ausprägungen und Armutslagen von Frauen und Männern und mögliche Instrumente einer geschlechtergerechten Armutsbekämpfung thematisieren und diskutieren. Am Nachmittag finden Exkursionen zu spannenden Projektstandorten bzw. Hilfeangeboten der beiden Kölner Ortsvereine von SkF und SKM statt, die die Teilnehmer mit der aktiven Armutsbekämpfung vor Ort in Kontakt bringen. Halten Sie sich diesen Termin frei! Wir möchten gerne an diesem Tag mit Ihnen Fragen und Strategien zur Armutsbekämpfung diskutieren um eine stärkere politische Wirksamkeit zu entfalten. Die Fachtagung richtet sich an Verbandsvorstände und Geschäftsführungen/ Leitungsebenen, politisch Agierende, Praktiker und Interessierte. Eine Einladung mit Tagungsprogramm folgt in den nächsten Wochen.

Fachtagung Cybermobbing am 10. November 2016 in Köln. Save the date! Am 10. November 2016 bietet die Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz einen Fachtag zum Thema Cybermobbing an: WAS TUN BEI (CYBER)MOBBING? - INTERVENTION UND NACHSORGE. Die Tagung findet in Köln statt und stellt gezielt Interventionsmethoden für Cyberattacken und (Cyber)Mobbing vor. Eine Ausschreibung mit weiteren Informationen erscheint im September. Die Tagung wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an info@thema-jugend.de.

 

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Arbeitsmarkt

Übersicht über das Arbeitsrecht / Arbeitsschutzrecht – 2016/2017. Die Übersicht über das Arbeitsrecht / Arbeitsschutzrecht informiert aktuell und kompakt über das deutsche Arbeitsrecht: http://www.bmas.de

Jugendberufsagenturen unterstützen junge Menschen mit Startschwierigkeiten an der Schwelle zum Erwerbsleben und bündeln hierfür Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II, III und VIII. Die Konrad-Adenauer-Stiftung hat Kriterien für die gelingende Kooperation der Rechtskreise abgeleitet zusammengefasst. Das Papier formuliert Empfehlungen, wie das Konzept und die Arbeit der Jugendberufsagenturen gestärkt werden können: Durch die Weiterentwicklung und flächendeckende Einrichtung von Jugendberufsagenturen, durch die Sicherstellung von Qualität bei der Kooperation, durch die Weiterentwicklung von Förderung und Finanzierung, durch die Verankerung der Jugendhilfe in den Jugendberufsagenturen und die Beteiligung junger Menschen als Grundstandard der gemeinsamen Arbeit. http://www.good-practice.de

Am Montag, den 15. August zeit 3sat/die woche um 23.50 Uhr in der Reihe 37 Grad den Beitrag Albtraum Traumjob - Durchhalten oder neu anfangen? Film von Doro Plutte Sie haben, wovon viele träumen: Erfolg, Geld, Ansehen. Einen Beruf, um den sie viele beneiden. Doch was, wenn sich der vermeintliche Traumjob als Albtraum herausstellt? Der Film zeigt Menschen, die tief enttäuscht sind von dem, was sie als berufliche Erfüllung angesehen haben. Die sich fragen, wie sie umgehen sollen mit der Ernüchterung, den veränderten Bedingungen, dem steigenden Druck. Jürgen Röthig war fast drei Jahrzehnte in der Finanzbranche tätig. Seine Karriere verläuft wie im Bilderbuch, mit Mitte 30 wird er Partner bei einer Frankfurter Privatbank. Innerhalb von drei Jahren stellt er 130 Mitarbeiter ein. Und muss sie dann im Zuge der Bankenkrise alle wieder entlassen. Doch mit diesem ersten Albtraum nicht genug. Röthig findet einen neuen Job, wird Managing Director bei der Deutschen Börse. Er, der aus einfachen Verhältnissen kommt, hat es geschafft. Er fährt ein dickes Auto, macht teuren Urlaub, wird von vielen bewundert - und beginnt sich zu langweilen. "Ich war überhaupt nicht ausgelastet und habe mich gefühlt wie im goldenen Käfig. Ich hatte Zeit im Büro zu verbringen, weil ich eben der Vorgesetzte war, die aber nicht mit Inhalt gefüllt war." Bore-out nennen Experten diesen Zustand der ständigen Unterforderung. Über drei Jahre verbringt Röthig so. Immer sinnloser erscheint ihm, was er tut. Auch Matthias Krüger hinterfragt seinen vermeintlichen Traumjob. Er ist Chirurg, das Bild vom Halbgott in Weiß ist bis heute in vielen Köpfen verankert. Im tatsächlichen Berufsalltag ist davon aber nichts mehr zu spüren. Statt am Patienten zu arbeiten, wie es die Idee von Krüger war, verbringt er einen großen Teil seiner Zeit damit, bürokratischen Ansprüchen gerecht zu werden.

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Asyl/Migration

Menschen fliehen seit jeher: vor Hunger und Umweltkatastrophen, vor Krieg und Verfolgung, in das nächste Dorf oder in ein anderes Land. Sie wurden aufgenommen oder abgewiesen, sie blieben, gingen weiter oder wieder zurück. Ein Meilenstein im Flüchtlingsrecht ist die sogenannte Genfer Flüchtlingskonvention von 1951. http://www.bpb.de

Flüchtlinge

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Ayden Özoguz, hat 13 Organisationen für ihre Projekte zur Flüchtlingshilfe ausgezeichnet. Mehr Details unter: www.phineo.org

Zugang zum Basiskonto für Flüchtlinge Die BAGFW und der VZBV haben ein gemeinsames Schreiben (http://www.bagfw.de) an das BMI gerichtet (Anlage) mit der Forderung, endlich die angekündigte Identifikationsprüfungsverordnung auf den Weg zu bringen. In dieser Verordnung werden alle amtlichen Dokumente positiv aufgelistet, die für eine Kontoeröffnung ausreichend sind. BAGFW und VZBV fordern, dass in die Verordnung auch die Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BüMA), der neue Ankunftsnachweis, sowie sämtliche Duldungsarten aufgenommen werden, bei denen das amtliche Dokument die „Pass- und Ausweispflicht“ nicht erfüllt. Hintergrund: Im Zuge des neuen Zahlungskontengesetz ist ein entsprechender Passus im Geldwäschegesetz nicht gestrichen worden, obwohl das Finanzministerium hierzu bereit gewesen wäre. Das BMI stellte sich trotz der im BaFin-Übergangsschreiben (Anlage) vom letzten Sommer vorgezeichneten Linie dagegen. Die Rechtsverordnung wurde zwar angekündigt, aber zum Inkrafttreten des Zahlungskontengesetzes am 19. Juni 2016 noch nicht erlassen, sodass die Rechtslage unklar bleibt. Bis die Verordnung erlassen ist, gilt allerdings weiterhin das Schreiben der BaFin. Das Schreiben hat bei einigen Sparkassen zum Einlenken geführt, allerdings nur für Asylsuchende und z.T. nur mit einer Meldebescheinigung, oft nicht für Geduldete.
Nach Berechnungen der Diakonie könnte ohne eine großzügig ausgestaltetet Identifikationsprüfungsverordnung  bis zu 450.000 Menschen der Zugang zum Basiskonto verwehrt bleiben.

Der Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. hat ein Buch zum Flüchtlingsrecht veröffentlicht. Es enthält die Rechtsgrundlagen für die Einreise und den Aufenthalt Geflüchteter in Deutschland. Die aufgenommenen Vorschriften sind auf dem Stand des sog. Asylpaketes II, das am 17. März 2016 in Kraft getreten ist. Zu beziehen ist es zum Preis von 15,90 Euro, für Mitglieder des Deutschen Vereins 12,90 Euro unter: https://www.deutscher-verein.de

In der Wochenschrift „Aus Politik und Zeitgeschichte“ 18-19/2016 /2. Mai 2016/66. Jahrgang sind folgende Beiträge zum Thema „Flucht historisch“ veröffentlicht:

  • Mischa Meier: Die „Völkerwanderung“
  • Susanne Lachenicht: Religion und Flucht im spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Europa
  • Jochen Oltmer: Kleine Globalgeschichte der Flucht im 20. Jahrhundert
  • Peter Gatrell: 65 Jahre Genfer Flüchtlingskonvention
  • Agnes Bresselau von Bressensdorf: Das globale Flüchtlingsregime im Nahen und Mittleren Osten in den 1970er und 1980er Jahren
  • Stephan Scholz: Die deutsche Vertreibungserinnerung in der Flüchtlingsdebatte

Download aller Beiträge über www.bpb.de, die Homepage der Bundeszentrale für politische Bildung

Save the date: Der Basistag „jung…geflüchtet…angekommen?“ wird am 26. Oktober 2016 wiederholt. Unter dem Titel „jung...geflüchtet...angekommen?“ fand am 12. Mai in Münster der Basistag statt, eine gemeinsame Fachtagung der Katholischen Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NW e.V., des Evangelischen Arbeitskreises Kinder- und Jugendschutz NRW und der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW e.V. Aufgrund der schnellen Ausbuchung und zahlreichen Nachfrage, wird der Basistag am 26. Oktober 2016 im Dietrich-Keuning-Haus in Dortmund mit einer geringfügigen Programmänderung wiederholt. Eine Anmeldung ist voraussichtlich ab Mitte August möglich. AJS/Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, Landesstelle NRW e.V., Poststr. 15-23, 50676 Köln, Tel 0221/921392-23, Fax 0221/921392-44, www.ajs.nrw.de

Rechtliche Betreuung

Der Weltkongress Betreuungsrecht - World Congress on Adult Guardianship - findet vom 14.-17. September 2016 in Erkner statt. Er beginnt am Mittwochmittag bis Freitagmittag mit einem deutsch-englischsprachigen Teil und wird von Freitagmittag bis Samstagnachmittag als deutschsprachiger Betreuungsgerichtstag fortgesetzt. Die Schirmherrschaft haben der Bundesjustizminister Heiko Maas und die Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig übernommen. Ausführliche Informationen zum Programm und den Referenten aus aller Welt finden Sie unter: http://www.wcag2016.de. Barbara Dannhäuser von der Arbeitsstelle hat in der AG Öffentlichkeitsarbeit mitgearbeitet. Hier wurden öffentlichkeitswirksame Aussagen und Aktivitäten entwickelt. Mit der Grundaussage „Keine Angst vor Rechtlicher Betreuung“ sind Prominente für Grundaussagen angesprochen worden und Materialien für die Presse entwickelt worden.

Neuauflage unseres Buches „Praxiswissen Betreuungsrecht“ – für Ehrenamtliche, Familienangehörige und Bevollmächtigte. Herausgeber ist der Deutsche Caritasverband: Das Buch ist in einer Kooperation des C.H. Beck Verlag und Lambertus Verlag erschienen. http://k-urz.de

Die 12. Woche des bürgerschaftlichen Engagements findet vom 16. bis zum 25. September 2016 statt. Das überschneidet sich mit dem Weltkongress Betreuungsrecht und unserer Aktionswoche, lässt sich aber auch gut kombinieren. Das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) ist ein Zusammenschluss von Akteuren aus Bürgergesellschaft, Staat und Wirtschaft. Das übergeordnete Ziel der 250 Mitgliedsorganisationen ist die nachhaltige Förderung von Bürgergesellschaft und bürgerschaftlichem Engagement in allen Gesellschafts- und Politikbereichen. Anmeldung und weitere Infos unter www.engagement-macht-stark.de

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Ehrenamt/Bürgerschaftliches Engagement

Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und Toleranz“ 2016, den das „Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt“ (BfDT) ausgeschrieben hat. Um Geldpreise in Höhe von 1.000 bis 5.000 Euro können sich bereits umgesetzte zivilgesellschaftliche Projekte bewerben, die sich um Demokratie, Toleranz, Integration, Gewaltprävention, Extremismus- oder Antisemitismusprävention verdient machen. Die Aktivitäten sollen hauptsächlich von Ehrenamtlichen getragen werden und sich in der Praxis bewährt haben. Benötigt wird eine kurze Bewerbung (insgesamt ca. 2000 Zeichen), die auch online möglich ist. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Beiträge, die im Rahmen anderer Bundesprogramme gefördert werden. Sie können weitere Details zu den Bedingungen und das Bewerbungsformular zur Ausschreibung hier einsehen: http://www.buendnis-toleranz.de. Bewerbungsschluss ist der 25.9.2016.

In den letzten Jahren ist das Förderspektrum der Aktion Mensch auf über 50 Förderbereiche angewachsen. Um das Finden eines passenden Förderprogramms zu erleichtern, wurde ein sogenannter Förderfinder entwickelt. Auf einer interaktiven Website kann anhand weniger Fragen eine Vorauswahl an möglichen Förderangeboten ermittelt werden. Neben Informationen zum Förderangebot wie beispielsweise der Förderhöchstsumme oder dem Förderzeitraum liefert der Förderfinder aktuelle Beispiele geförderter Projekte sowie wichtige Formulare und Checklisten. Der Förderfinder steht unter: www.aktion-mensch.de

„Sozial couragiert“ ist ein Fonds zur finanziellen Unterstützung ehrenamtlich tätiger Gruppen der Caritas. Die Zeitschrift Sozialcourage und Hyundai fördern auch 2016 bundesweit wieder 40 Projekte mit je 1.000 Euro. Frist für den Förderantrag 2. Halbjahr ist der 30.09.2016. https://www.caritas.de

Vor 5 Jahren - am 1. Juli 2011 - ging der Bundesfreiwilligendienst (BFD) an den Start - der Beginn einer Erfolgsgeschichte: Inzwischen haben rund 216.000 Menschen in Deutschland einen BFD geleistet, und damit einen wertvollen persönlichen Beitrag für unsere Gesellschaft. Im Zuge der Aussetzung der Wehrpflicht und dem damit verbundenen Wegfall des Zivildienstes hatte der Bund vor fünf Jahren beschlossen, die Freiwilligendienste umfassend zu stärken. Neben dem Ausbau der Jugendfreiwilligendienste FSJ und FÖJ wurde am 1. Juli 2011 der BFD eingeführt. Mit dem BFD hat der Bund die Freiwilligendienste für die Altersgruppe ab 27 Jahren geöffnet. Sie stellen etwa ein Drittel aller BFD-Teilnehmer und zeigen, dass Engagement keine Frage des Alters ist. Seit dem Anstieg der Flüchtlingszahlen sind viele Bundesfreiwillige im Bereich der Integration tätig. Um dieses Engagement besonders zu unterstützen, hat das BMFSFJ das Sonderprogramm „Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug“ aufgelegt. Mit den zusätzlichen Mitteln für maximal 10.000 Stellen wird der Einsatz von Freiwilligen in der Flüchtlingshilfe unterstützt. Zugleich können aber auch Asylberechtigte und Asylbewerber mit Bleibeperspektive einen BFD in allen anerkannten Einrichtungen leisten. Der Bundesfreiwilligendienst fördert nicht nur das gesellschaftliche Miteinander und bringt Menschen über Grenzen und Generationen hinweg zusammen. Er ist meist auch ein persönlicher Gewinn für alle Beteiligten, insbesondere für die Freiwilligen selbst. Befragungen und die Ergebnisse der Evaluation haben ergeben, dass vor allem die jüngeren Teilnehmer diese Zeit als wichtige persönliche Orientierungsphase zwischen Schule und Ausbildung, Studium oder Berufseinstieg erleben. 88 Prozent der unter 27-jährigen sagen, sie hätten durch die praktische Arbeit in der Einsatzstelle viel oder sogar sehr viel gelernt. Bei der Einführung des BFD wurde großer Wert darauf gelegt, dass die Freiwilligen zwischen mehreren Einsatzplätzen auswählen können. Deshalb gibt es weit mehr Einsatzplätze als finanzierbar sind. Derzeit sind knapp 66.000 Einrichtungen mit insgesamt 236.000 Einsatzplätzen anerkannt. Ein Einsatz im BFD dauert in der Regel zwölf, mindestens sechs und höchstens 24 Monate. Sofern die Freiwilligen älter als 27 Jahre sind, ist auch Teilzeit von mehr als 20 Wochenstunden möglich. Die Einsatzstellen zahlen dem Freiwilligen ein Taschengeld und übernehmen die Sozialversicherungsbeiträge sowie gegebenenfalls auch Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Der Einsatz der Freiwilligen wird pädagogisch begleitet. Ziel ist es, den meist jungen Menschen soziale, ökologische und interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl zu stärken. Weitere Infos: http://www.bundesfreiwilligendienst.de

Freiwillige, die ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) über einen der rund 40 katholischen diözesanen bzw. überregionalen Träger ableisten, sind mit diesem Dienst in hohem Maße zufrieden. Dies hat die jährliche Befragung der Freiwilligen im katholischen Bereich festgestellt. „Für die Freiwilligen sind die gesammelten Erfahrungen bedeutende Schritte auf dem weiteren Lebensweg. Und auch die katholischen Einsatzstellen profitieren nachweislich von dem freiwilligen Engagement der vielen Menschen“, betont Caritas-Präsident Peter Neher. Dienste und Einrichtungen, die neben ihren hauptberuflichen Kräften auch Freiwillige einsetzen, bewerten deren Einsatz und Mitwirkung als außerordentlich bereichernd. Welche Dimensionen diese win-win-Situation hat, belegen weitere Befragungsergebnisse: Die Teilnahme an einem Freiwilligendienst ermöglicht den Engagierten jeder Altersgruppe Einblicke in die vielfältigen Felder sozialer Arbeit. Der Anteil der Freiwilligen, die durch ihren Freiwilligendienst den sozialen und gemeinwohlorientierten Bereich als späteres Berufsfeld entdecken, ist signifikant hoch. So beginnen fast 40 Prozent der Freiwilligen eine Berufsausbildung oder ein Studium im sozialen Bereich. „Junge Menschen wollen sich engagieren, ob nun in den Freiwilligendiensten oder beispielsweise in den katholischen Jugendverbänden“, so der Bundespräses des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) Pfarrer Dirk Bingener. „Unsere Aufgabe ist es, weiter auf die hohe Qualität in der Begleitung der Freiwilligen zu achten. Nur so werden die Freiwilligendienste als Lern- und Orientierungsjahr weiter an Bedeutung gewinnen. Qualität spricht sich herum und Engagement zieht weiteres Engagement nach sich.“ Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) und der Deutsche Caritasverband (DCV) sind bundeszentrale Träger des FSJ bzw. des BFD. Durch sie und die 39 ihnen angeschlossenen diözesanen und überregionalen Träger werden derzeit jährlich mehr als 10.000 Freiwillige aller Altersgruppen im Bundesgebiet in einen Freiwilligendienst vermittelt und während der Dienstzeit fachlich und pädagogisch begleitet. Pressemeldung des DCV und BDKJ vom 27.06.2016

Familie 

Telefonischer Bürgerservice 115 für junge Eltern. Unter der einheitlichen Behördennummer 115 erhalten Anrufer von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr Auskunft zu Verwaltungsleistungen aller Art – von A wie Abfallentsorgung bis Z wie Zulassungsstelle. Die 115 ist der direkte telefonische Draht in die Verwaltungsbehörde und ist erste Kontaktstelle für Verwaltungsfragen aller Art. Einfach die 115 wählen und die Anrufer erhalten zum Festnetztarif eine Antwort auf ihr Anliegen. Alle Verwaltungsteilnehmer stellen Informationen zu den häufigsten Verwaltungsleistungen in der 115-Wissensdatenbank zur Verfügung. Über 470 Kommunen, 12 Länder und die gesamte Bundesverwaltung haben sich diesem föderalen Vorhaben bereits angeschlossen. Jetzt neu: „Aktion Eltern“ – Telefonischer Bürgerservice für junge Eltern. Nach der Geburt eines Kindes, sind junge Eltern gefordert, Formalitäten zu erledigen, die mit einigen Behördengängen verbunden sind. Anträge müssen gestellt, Formulare ausgefüllt und Urkunden ausgestellt werden. In den kommenden Wochen stehen unter der Behördennummer 115 junge Familien im Mittelpunkt. Mit Hilfe der „Aktion Eltern“ soll online, über soziale Medien und vor Ort über die Vorteile der 115 für Eltern informiert werden.

Das Familienministerium hat aktuell die neue Broschüre „Mehr Zeit für die Familie: Väter und das ElterngeldPlus“, die speziell die Situation von Vätern in Familie und Erwerbsleben aufgreift und auf die Möglichkeiten des ElterngeldPlus hinweist veröffentlicht. http://www.bmfsfj.de

Die neue Ausgabe des Magazins des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend „ImFokus“ mit dem Schwerpunktthema  „Die Familienarbeitszeit“ ist erschienen. Zum Magazin http://www.bmfsfj.de

Der Monitor Familienforschung Sonderausgabe 2016 „Unternehmensmonitor Familienfreundlichkeit“ des BMFSFJ ist erschienen. Mit dem „Unternehmensmonitor Familienfreundlichkeit“ untersucht das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) seit dem Jahr 2003 im Auftrag des Bundesfamilienministeriums die Familienfreundlichkeit in den Unternehmen, identifiziert Fortschritte und zeigt neue Handlungsfelder auf. Erstmals wurde für den aktuellen Unternehmensmonitor 2016 auch eine Beschäftigtenbefragung durchgeführt, um abzubilden, wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Familienfreundlichkeit ihres Unternehmens bewerten. Die vorliegenden Ergebnisse belegen, dass Familienfreundlichkeit in der Mitte der Wirtschaft angekommen ist: über 77 Prozent der Unternehmen messen dem Thema eine hohe Bedeutung bei und haben somit verstanden, dass familienfreundliche Angebote ein entscheidendes Kriterium bei der Arbeitgeberwahl sind. Nachhaltiges Engagement und eine stete Veränderungsbereitschaft der Unternehmen sind dabei eine Grundvoraussetzung. Anliegen dieser Sonderausgabe des Newsletters ist, über die Ergebnisse des Unternehmensmonitors 2016 zu informieren und die Diskussion für eine zeitgemäße Familienpolitik in der Arbeitswelt zu befördern. Unternehmensmonitor Familienfreundlichkeit 2016 - Monitor Familienforschung Ausgabe 36 http://www.bmfsfj.de

Am 1. Juli wurde das ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus ein Jahr alt. Und die neue Regelung kommt gut bei den Familien an: Nach neuesten Zahlen des Statistischen Bundesamtes ist die Inanspruchnahme des ElterngeldPlus erneut gestiegen. Im ersten Quartal 2016, ein Dreivierteljahr nach Einführung der neuen Leistung, haben sich insgesamt 17,4 Prozent der Eltern für das ElterngeldPlus entschieden. In Thüringen waren es sogar 28,3 %, gefolgt von Rheinland Pfalz mit 23,2 % und Niedersachsen mit 22,1 %. Im vorangegangenen Quartal waren es bundesweit noch 16 Prozent der Eltern, die sich für das ElterngeldPlus entschieden hatten. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig erklärt: „Mütter und Väter von heute wollen beides - Kinder und Erfolg im Job. Mit dem ElterngeldPlus bieten wir Unterstützung für Eltern an, die sich Erwerbs- und Familienarbeit partnerschaftlich aufteilen möchten. Ich freue mich, dass so viele Eltern dieses neue Angebot aufgreifen.“ Dass die neue Leistung sich großer Beliebtheit erfreut, zeigen auch neueste demoskopische Daten des ifD Allensbach vom Mai 2016: Rund 1 Jahr nach Einführung des ElterngeldPlus bewerten knapp drei Viertel der Eltern mit minderjährigen Kindern (73%) und zwei Drittel der Bevölkerung (67%) dieses als gute Regelung.

Ab dem 1. Juli 2016 wird der Kinderzuschlag um monatlich 20 Euro auf bis zu 160 Euro pro Kind erhöht. Diese Verbesserung ist Bestandteil des Gesamtpakets Familienleistungen, das der Bundestag im letzten Jahr beschlossen hat. Für Familien mit geringem Einkommen besteht so eine größere Chance Grundsicherungsleisten zu vermeiden. Den Kinderzuschlag können Elternpaare und Alleinerziehende für ihr Kind erhalten, wenn dieses unverheiratet, unter 25 Jahre alt ist und in ihrem Haushalt lebt und wenn die Eltern für dieses Kind Kindergeld beziehen. Außerdem sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen: Zum Beispiel müssen die monatlichen Einnahmen der Eltern mindestens 900 Euro für Elternpaare und 600 Euro für Alleinerziehende betragen und dürfen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Die obere Einkommensgrenze liegt zum Beispiel für ein Elternpaar mit 2 Kindern und einer monatlichen Miete von 690 Euro warm bei ca. 2.400 Euro brutto. Für ein Elternpaar mit 3 Kindern und einer monatlichen Miete von 780 Euro warm liegt sie bei ca. 3.000 Euro. Und für eine Alleinerziehende mit einem Kind und einer monatlichen Miete von 560 Euro warm liegt die Einkommensgrenze bei ca. 2.000 Euro brutto.
Wer Anspruch auf Kinderzuschlag hat, kann zusätzlich Bildungs- und Teilhabeleistungen in Anspruch nehmen. Weitere Infos http://www.bmfsfj.de/ und http://www.familien-wegweiser.de/

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Fortbildung/Tagungen

 Die Fortbildungs-Akademie des Deutschen Caritasverbandes e.V. bietet demnächst folgende Veranstaltungen an:

  • Alles was Recht ist (S16095). Grundlagen der Sozialgesetzgebung. Seminar von 17.10.2016 bis 19.10.2016 in Freiburg. Das Rechtsgebiet der Sozialgesetzgebung ist groß, unübersichtlich und unterliegt einer starken Dynamik. Gleichzeitig werden die meisten Leistungen, die in der Caritas erbracht werden, auf Grundlage des Sozialrechts finanziert. Erstmals bietet die Fortbildungs-Akademie ein Seminar für alle an, die in dieser Thematik mit Blick auf ihre Arbeit kompetenter werden wollen. Sie bekommen einen Überblick über ausgewählte Leistungs- und Regelungsbereiche des Sozialrechts. Sie erhalten ein erweitertes Verständnis von den Regelungsbereichen, die für die Praxis besonders relevant sind. Preis: 480,00 € zzgl. Unterkunft und Verpflegung. Ansprechpartner: Daniel Ham, Tel: 0761/200-1704, E-Mail: daniel.ham@caritas.de, http://www.fak-caritas.de
  • In jedem Fall Führung (S16062). Reflexion und Coaching für Führungskräfte. Seminar von 10.11.2016 bis 11.11.2016 in Bergisch Gladbach. Je höher Führungskräfte in der Hierarchie der Organisation tätig sind, desto schwieriger ist in der Regel ein Austausch und eine Reflexion mit anderen Personen 'auf Augenhöhe'. Hilfreiches persönliches und ehrliches Feedback zu erhalten, wird somit schwieriger und seltener. In dem Seminar „In jedem Fall Führung“ am 10./11. November 2016 in Bergisch-Gladbach haben Sie die Möglichkeit, mit Kollegen anderer Organisationen ‚auf Augenhöhe' und in einem geschützten Rahmen an Ihren Themen als Führungskraft der oberen Ebene zu arbeiten. Dies geschieht wesentlich im Rahmen von kollegialer Beratung, methodisch gestalteter Fallarbeit und durch Impulse aus Führungstheorie und -praxis. Preis: 470,00 € zzgl. Unterkunft und Verpflegung. Ansprechpartner: Daniel Ham, Tel: 0761/200-1704, E-Mail: daniel.ham@caritas.de, http://www.fak-caritas.de
  • Teil der Lösung oder Teil des Problems? Technische Assistenzsysteme (S16060). 7. Forum Ethik in der Caritas. Forum von 26.09.2016 bis 27.09.2016 in Frankfurt/M. Als Kooperationsveranstaltung der Fortbildungs-Akademie mit der Arbeitsstelle Theologie und Ethik des Deutschen Caritasverbandes bietet das Forum Ethik in diesem Jahr eine Auseinandersetzung zu der Frage an, unter welchen Bedingungen technische Assistenzsysteme ein Weg zur Selbstbestimmung sein können. Impulse aus Wissenschaft und Praxis werden hierbei informieren und anregen. Schwerpunkt des ersten Tages ist ein strukturierter Austausch der verschiedenen Ethikgremien und –beauftragten zu aktuellen Themen und Fragen. Preis: 150,00 € zzgl. Unterkunft und Verpflegung. Ansprechpartner: Daniel Ham, Tel: 0761/200-1704, E-Mail: daniel.ham@caritas.de, http://www.fak-caritas.de
  • Katastrophenhilfe im Inland (S16069). Fortbildung zum Leitfaden Katastrophenhilfe von Caritas international. Seminar von 21.11.2016 bis 24.11.2016 in Freiburg. Wie wir aktuell selbst wieder erleben, bleiben auch hochentwickelte Länder wie Deutschland nicht von Naturkatastrophen wie z.B. schweren Überschwemmungen verschont - zuletzt Ende Mai durch Starkregen und heftige Gewitter in vielen Regionen oder 2013 in Ostdeutschland und Bayern. Dann ist auch die Caritas gefragt, schnell und wirksam Hilfe zu leisten. Caritas international (Ci) hat Handlungsempfehlungen für die Katastrophenhilfe im Inland entwickelt, die auf langjährigen Erfahrungen im In- und Ausland basieren. Themen des Seminars sind u.a. Anforderungen an Personal, Ablaufplan, Zuständigkeiten, Koordination, Formen der Hilfe, Programmplanung, Umgang mit Sachspenden, Öffentlichkeitsarbeit und Spendenwerbung. Preis: 310,00 € zzgl. Unterkunft und Verpflegung. Ansprechpartnerin: Andrea Bartsch, Tel: 0761/200-1703, E-Mail: andrea.bartsch@caritas.de, http://www.fak-caritas.de
  • Gefördert und gefordert (S16100). Einblicke in EU-Fördermöglichkeiten. Seminar am 15.09.2016  in Köln. Mittlerweile sind vielerorts in der verbandlichen Caritas Projekte entstanden, die durch Fördergelder der EU realisiert werden und in denen Kolleginnen und Kollegen einen Blick über den eigenen Tellerrand wagen. Beispielsweise durch eine Zusammenarbeit mit Partnern aus anderen EU-Mitgliedsstaaten entdecken sie neue Horizonte für sich und qualifizieren damit die eigene Arbeit weiter. Was für Fördermöglichkeiten bietet die EU? Welche kommen für uns in Frage? Wie funktioniert die Antragsstellung? Durch die eintägige Informationsveranstaltung am 15. September 2016 in Köln wird ein erster Überblick über die Möglichkeiten, europäische Förderprogramme für die eigene Einrichtung oder den eigenen Verband zu nutzen, gegeben. Es werden Grundlagen zur politischen Zielsetzung der EU-Programme, der Beantragung und Abrechnung vermittelt und die wichtigsten Programme einführend vorgestellt. Am Nachmittag können sich die Teilnehmenden in unterschiedlichen Workshops genauer zu einem bestimmten Programm informieren. Preis: 155,00 € zzgl. Unterkunft und Verpflegung. Ansprechpartner: Andrea Bartsch, Tel: 0761/200-1703, E-Mail: andrea.bartsch@caritas.dehttp://www.fak-caritas.de

Nähere Auskünfte: Fortbildungs-Akademie des Deutschen Caritasverbandes e.V., Wintererstr. 17-19, 79124 Freiburg, Tel. 0761/200-538, Fax -199, E-Mail akademie@caritas.de , Internet: www.fak.caritas.de, www.caritas-akademien.de.

Jugendhilfe 

Der Monitor „Jugendarmut in Deutschland 2016“ belegt: Junge Menschen sind beim Übergang von der Schule zur Ausbildung und von der Ausbildung in die Berufstätigkeit besonders gefährdet. Ohne Schulabschluss oder Ausbildung sind Jugendliche von Arbeitslosigkeit und Hartz IV bedroht. Zudem besteht die Gefahr, dass sie in die Wohnungslosigkeit abrutschen, so die zentralen Erkenntnisse der von der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit herausgegebenen Studie. Mehr Details unter: www.jugendarmut.info

Die Mediennutzung im Internetzeitalter bringt für Kinder und Jugendliche offenbar erhebliche Risiken mit sich und führt auch zu Spannungen innerhalb der Familien. Das geht aus dem jetzt vorgelegten Bericht http://dip21.bundestag.de des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technologiefolgenabschätzung zum Thema Mediensucht hervor.

Forum Jugendhilfe, Zeitschrift der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) bringt in der Ausgabe 2/2016 unter anderem folgende Beiträge:

  • Dr. Heinz Kindler, Prof. Dr. Thomas Rauschenbach: Kinderschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe: Rückblick und künftige Perspektiven
  • Dr. Thomas Mühlmann: Die Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes aus Sicht der Länder und Fachverbände – Auswertung von Stellungnahmen im Rahmen der Evaluation des BKiSchG
  • Gudula Kaufhold, Dr. Jens Pothmann: Kinder- und Jugendhilfestatistik auf dem Prüfstand der Evaluation Bundeskinderschutzgesetz – Diskussionsbeitrag zur Weiterentwicklung der 8a-Statistik
  • Immanuel Benz. §72a SGB VIII im Fokus: Evaluationsergebnisse und Handlungsbedarfe
  • Dr. Mike Seckinger, Dr. Liane Pluto, Dr. Eric van Santen, Christian Peucker: Das Bundeskinderschutzgesetz und die Kinder- und Jugendhilfe
  • Alexander Mavroudis, Christoph Gilles: Viel erreicht….und noch lange nicht am Ziel – Eine Zwischenbilanz im LVR-Programm Teilhabe ermöglichen – Kommunale Netzwerke gegen Kinderarmut
  • Henning Mielke: „Darüber spricht man nicht.“ – „Doch!“ – Online-Beratung als Zugang zu jugendlichen aus suchtbelasteten Familien

Bezug: AGJ, Mühlendamm 3, 10178 Berlin, Tel.: 030/40-200, Fax -232, www.agj.de.

THEMA JUGEND, Heft 2/2016 erschienen: inKLUSION FUNKTION(ALIS)IERT. Das Wort Inklusion weckt unterschiedliche Assoziationen: Für die einen ist Inklusion programmatische Aufgabe, für weitere pädagogisches Ziel und für wieder andere gilt gesellschaftliche Inklusion als gescheitert. Die Haltung zu Inklusion ist in unserer Gesellschaft somit heterogen und ambivalent sowie letztlich auch emotional. Daher ist es notwendig, sich als pädagogische Fachkräfte über ausschließende Mechanismen in der Gesellschaft, aber auch über diese in der eigenen Arbeit bewusst zu werden. Diese Ausgabe von THEMA JUGEND bietet einen Überblick über den aktuellen Diskurs zu Inklusion in Wissenschaft und Praxis. Sie möchte keine Debatte über den Inklusionsbegriff oder über Zielgruppen von Inklusion abbilden, sondern Partizipationsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in unserer Gesellschaft diskutieren. Dabei stellt sie nicht nur die Frage, an welchen Orten Inklusion funktioniert und wo sie lediglich funktionalisiert wird. Sie folgt zudem dem Leitsatz: Inklusion ist mehr als Schule! Schule, Arbeit, Freizeit … – überall, wo Kinder und Jugendliche leben, ist auch Inklusion – mal suchend, mal gelingend. Clemens Dannenbeck beschreibt diese Suche und benennt Risiken und Potenziale von Inklusionsbemühungen. Monika Walbröl verdeutlicht praxisnah, wie Inklusion für Jugendliche und junge Erwachsene über selbstbestimmte Teilhabe am Arbeitsleben gelingen kann. Petra Wagner fokussiert die Möglichkeiten der Partizipation in Konzeption und Umsetzung in Kindertageseinrichtungen. Uwe Becker zieht Bilanz zu den Anstrengungen, Inklusion an Schule zu ermöglichen. Jonas Nees richtet den Blick schließlich auf die außerschulische Bildungs- und Jugendarbeit und zeigt Möglichkeiten auf, mit allen Kindern unterwegs zu sein.
Die Broschüre kann zum Preis von 2 Euro (zzgl. Versandkosten) unter folgender Adresse bestellt werden: Katholische Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NW e.V., Salzstraße 8, 48143 Münster, Tel: 0251/54027, Fax: 0251/518609, E-Mail: info@thema-jugend.de

lernen/digitale Bildung: Faszination Medien – Computerspiele. Held oder Heiler, Retter, Killer oder Soldat sein - virtuelles Spielen ist längst ein Massenphänomen geworden, das weit über die viel diskutierten Ego-Shooter hinausgeht. Der Themenblock "Computerspiele" befasst sich damit, was digitale Spiele attraktiv macht und was Nutzerinnen und Nutzer motiviert, sich in virtuellen Welten zu verlieren. Die Spielindustrie verzeichnet das größte Wachstum aller Medienanbieter. Am Beispiel der Computerspieladaption Tomb Raider wird gezeigt, wie vielfältig die crossmediale Vermarktung von Spielen angelegt ist - und wie erfolgreich dies ist. Neben den großen Markenspielen gibt es mit Spin-Offs, Sequels, Strategiespielen oder Social Games eine Vielzahl an Genres und Subgenres von Computerspielen, die beispielhaft vorgestellt werden. http://www.bpb.de

Der „Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme“ der Bertelsmann-Stiftung bestätigt, dass sich die Betreuungsschlüssel in der Kindertagesbetreuung deutlich verbessert haben. Dies bedeutet bessere Rahmenbedingungen und damit mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung. Die Ergebnisse zeigen aber auch, dass die Personalschlüssel in den Ländern sehr unterschiedlich ausfallen. Um bundesweit für vergleichbare Bedingungen für Kinder zu sorgen, engagiert sich das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gemeinsam mit den Ländern und Kommunen für eine Verbesserung der Qualität in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung. Neben dem Qualitätsprozess entwickelt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Qualität in der Kindertagesbetreuung über seine Bundesprogramme fort. Das Bundesprogramm „Sprachkitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ wird ausgeweitet und weiterentwickelt. Die Sprachkitas sind eine wichtige Hilfe, um benachteiligten Kindern und Kindern mit Fluchterfahrung die deutsche Sprache zu vermitteln. Die Mittel für Sprachkitas werden aufgestockt: Allein 2017 werden dafür insgesamt 250 Millionen Euro zur Verfügung stehen, bis 2020 insgesamt 600 Millionen Euro. Das Bundesprogramm „KitaPlus“ fördert - unter Wahrung des Kindeswohls - passgenaue Betreuungsangebote für Eltern, deren Arbeitszeit nicht mit den üblichen Öffnungszeiten/ Betreuungszeiten von Kitas und Kindertagespflege zusammenfällt. Hier liegt die Fördersumme bei 100 Mio. Euro für den Zeitraum von 2016 bis 2018. Und schließlich stärkt das Bundesprogramm „Kindertagespflege“ die Qualifizierung von Tagesmüttern und Tagesvätern.  Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, E-Mail: poststelle@bmfsfj.bund.de Internet: http://www.bmfsfj.de

Der Bereich der sozialen Dienstleistungen ist aus Sicht der Wirtschaftspolitik nur ein kleiner Bereich im Gesamtbereich des Vergaberechts. Allerdings bilden die „Arbeitsmarkt-Dienstleistungen“, die die Bundesagentur für Arbeit ausschreibt, den größten Teil des Handlungsfeldes der Jugendberufshilfe. Die Vergabepraxis der Bundesagentur für Arbeit wird seitens der Träger schon seit Längerem kritisiert. Im Rahmen der EU-Richtlinie zur Vergaberechtsmodernisierung ergeben sich auch Veränderungen für die in Deutschland praktizierte Vergabe, die in der aktuellen Ausgabe von „Jugendsozialarbeit aktuell“ der LAG KJS NRW (Ausgabe Nr. 145/2016) ausführlich von Christian Hampel beschrieben werden. Siehe unter: http://www.jugendsozialarbeit.info   

Lebenssituation und Bedürfnisse von minderjährigen Flüchtlingen. Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis KJug – Ausgabe 3/2016 Für die Betreuung und Versorgung minderjähriger Flüchtlinge ist in Deutschland die Kinder- und Jugendhilfe verantwortlich. Um diesem Auftrag nachkommen zu können, müssen die Jugendhilfekonzepte auch auf die Zielgruppe der jungen Flüchtlinge ausgerichtet sein. Hierzu bedarf es einer Betrachtung der heterogenen Lebenssituationen minderjähriger Flüchtlinge vor und während der Flucht, ihrer Wünsche, ihrer Bedürfnisse, ihrer Ziele, ihrer Perspektiven und ihrer Ressourcen, um vor diesem Hintergrund die Angebote und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe kritisch reflektieren zu können. Qualifizierungsnotwendigkeiten zeigen sich in diesem Zusammenhang nicht nur für erfahrene, sondern vor allem auch für die vielen neuen Fachkräfte, die im Zuge der aktuellen Entwicklungen mit minderjährigen Flüchtlingen arbeiten. Diese beziehen sich sowohl auf das rechtliche Wissen des Fachpersonals, als auch auf Verbesserungen im Hinblick auf die Transparenz der Verfahrensabläufe. Die in der Ausgabe 3-2016 von KJug skizzierten Entwicklungen verdeutlichen sowohl Weiterentwicklungsbedarfe, als auch Anforderungen an die Kinder- und Jugendhilfe und fordern von dieser eine offensive Auseinandersetzung mit der Frage nach geeigneten Konzepten und Unterstützungsformen für begleitete und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Aus dem Inhalt:

  • Dr. Katharina Gerarts, Prof. Dr. Sabine Andresen: Was uns geflüchtete Kinder in Deutschland berichten. Eindrücke aus einer qualitativen Studie
  • Lisa-Marie Kreß, Prof. Dr. Nadia Kutscher: „Flucht und digitale Medien“ – Die Bedeutung von Internet, Smartphone und Apps für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und ihre jugendschutz-relevanten Konsequenzen für die Kinder- und Jugendhilfe
  • Sabrina Brinks, Eva Dittmann: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Kinder- und Jugendhilfe – aktuelle Entwicklungen und Anforderungen
  • Prof. Dr. Kurt-Peter Merk. Flüchtlingskinder zwischen Sozialrecht und Asylrecht
  • Esma Karayel: Anonymer Schutz auf der „Insel“. Zwangsverheiratung: Betroffene brauchen eine spezialisierte Unterbringung
  • Sigmar Roll (Recht und Rechtsprechung): Laserarena – Räuber und Gendarm-Spiel in modernem Gewand?
  • Teresa Behrends (Aus der Hochschule): Kinderrechte und das Politische. Voraussetzungen und Besonderheiten der Kinderrechtsproblematik vor dem Hintergrund der politischen Differenz
  • Anja Puneßen (Die Jugendschutzfrage): Was bedeutet „Öffentlichkeit“ im Jugendschutzgesetz?

Die Ausgabe 3-2016 der Zeitschrift Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug) mit dem Titel „Lebenssituation und Bedürfnisse von minderjährigen Flüchtlingen“ kann zum Preis von EUR 16,- (inkl. Versandkosten) bestellt werden beim Herausgeber: Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, Mühlendamm 3, 10178 Berlin, Fax: 030-400 40 333, Mail: kjug@bag-jugendschutz.de, www.kjug-zeitschrift.de
Hinweis: Die Ausgabe 4-2016 von KJug – Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis wird Anfang Oktober zum Thema „Umgang mit minderjährigen Flüchtlingen in der Kinder- und Jugendhilfe“ erscheinen. Beide Ausgaben sind zusammen zum Preis von 25,- € erhältlich.

Die Kampagne „Tu Was! Zeig Zivilcourage! Auch im Netz!“ gewinnt den klicksafe Preis 2016. Mit dem klicksafe Preis prämiert die EU-Initiative in Zusammenarbeit mit der Stiftung Digitale Chancen Webangebote und Projekte, die einen herausragenden Beitrag zur sicheren Nutzung des Internets leisten. Die Kampagne zeigt auf, dass Zivilcourage auch in der Online-Welt gefördert werden muss, um das soziale Klima innerhalb der Gesellschaft zu verbessern. Gemeinsam mit Jugendlichen wurden dazu sechs „Goldene Regeln“ für Zivilcourage im Internet erarbeitet. Die Regeln in Kürze: Schau nicht weg! Zeige Respekt! Bleib fair! Beziehe Position! Stehe Betroffenen zur Seite! Kein Hass! http://www.klicksafe.de

Kampagnen/Initiativen

Der demografische Wandel wirkt sich auf alle Lebensbereiche aus, auch auf die Arbeit der Einrichtungen und Dienste der Caritas. Die Veränderungen zeigen sich dabei regional äußerst unterschiedlich. Um Handlungsempfehlungen für die soziale Arbeit vor Ort zu entwickeln, sind daher Daten und Prognosen bis auf die Kreisebene erforderlich. So hat der Deutsche Caritasverband (DCV) das Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung (BI) mit einer Erhebung dieser Daten zu Trends und Herausforderungen beauftragt. Alle Daten, umfangreiche Grafiken unter: www.caritas.de

Schon vor dem jüngsten Konflikt gehörte der Südsudan zu den ärmsten und am wenigsten entwickelten Ländern der Welt. Das Land steht, zusammen mit Somalia, auch im Fokus der diesjährigen ökumenischen Sommeraktion „Die größte Katastrophe ist das Vergessen.“ Caritas international und die Diakonie Katastrophenhilfe rücken mit dieser Aktion alljährlich Krisen und Katastrophen in den Vordergrund, die in der Öffentlichkeit kaum Beachtung finden. Wir würden uns freuen, wenn Sie diese Aktion aktiv unterstützen. Dazu bieten wir verschiedene Materialien an, die Sie sich auf unseren Internet-Seiten herunterladen können: angefangen von unserem Aktions-Motiv, dem Info-Flyer, den Text-Bausteinen für Gottesdienste und Veranstaltungen bis hin zu konkreten Projektinformationen und Hintergründen finden Sie dort ein reiches Angebot. Alle Materialien können Sie natürlich auch direkt bei uns in größerer Menge nachbestellen unter folgendem Kontakt: Email: contact@caritas-international.de; Telefon: 0761/200-288

Männerarbeit

Am Montag, den 29. August 2016 bringt 3sat/die Woche um 07.00 Uhr und um 09.45 Uhr den Beitrag  nano spezial: "Super-Papa" Chancen und Grenzen des Vaterseins Moderation: Yve Fehring „nano spezial“ fragt, warum sich Männer immer noch recht verhalten in der Kindererziehung engagieren, und liefert Gründe, warum sich väterliches Engagement trotz aller Widrigkeiten lohnt. So zeigt sich beispielsweise, dass Väter zufriedener sind, wenn sie in Kontakt mit ihren Kindern stehen, und Kinder profitieren durch eine enge Vaterbindung in ihrer geistigen und sozialen Entwicklung. Bis in die 1960er Jahre war die Rollenaufteilung zwischen Vater und Mutter klar geregelt: Der Vater war Erzeuger, Ernährer, Beschützer und Machtinstanz. Die Frau kümmerte sich um die Erziehung und Versorgung der Kinder, um alles Emotionale und um den Haushalt. Dieses Rollenverständnis gilt längst als überholt. Angestoßen durch die Emanzipation der Frau wollen sich die Väter nicht mehr auf die Rolle des Ernährers reduzieren lassen. Sie wollen engagierte, fürsorgliche Väter sein. Doch zwischen Wunsch und Wirklichkeit klafft eine Lücke: Laut einer aktuellen Studie des Deutschen Jugendinstituts sind nur 16 Prozent der deutschen Väter überdurchschnittlich aktiv. Nur fünf Prozent der berufstätigen Väter arbeiten Teilzeit - in der Schweiz sind es immerhin zehn Prozent. Zwar beansprucht inzwischen mehr als jeder dritte Vater Elterngeld, doch 80 Prozent der Väter kehren nach zwei Monaten wieder zurück in den Vollzeitjob. Warum ist das so?

Hier gibt es die aktuelle Ausgabe vom Newsletter „MANN Aktuell“ der Arbeitsstelle für Männerseelsorge: http://kath-maennerarbeit.de

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Sozialberatung für Schuldner

Der Deutsche Caritasverband veröffentlicht regelmäßig den „Newsletter Sozialberatung für Schuldner“, aus dem KuNo mit freundlicher Genehmigung einige Beiträge übernimmt. Interessierte Träger und Einrichtungen der verbandlichen Caritas können den Rundbrief über die für den Fachbereich Schuldnerberatung zuständigen Referenten in ihrer Diözese beziehen. Verantwortlich für den Newsletter ist Cornelius Wichmann, Deutscher Caritasverband e.V., Abteilung Soziales und Gesundheit, Referat Sozialraum, Engagement, Besondere Lebenslagen, Karlstr. 40, 79104 Freiburg i.Br., Postfach 420, 79004 Freiburg, Tel.: 0761/200-121, Fax: 0761/200-11-121 Homepage: http://www.caritas.de, http://www.caritas.de, E-Mail: cornelius.wichmann@caritas.de

Der Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg e.V. hat die angeschlossenen Schuldnerberatungsstellen zu ihrer Finanzierungssituation im Kalenderjahr 2014 befragt. An der Umfrage beteiligten sich alle 17 Caritasverbände, die Träger von Schuldnerberatungsstellen in der Erzdiözese Freiburg sind. Informationen überClemens Litterst, Litterst@caritas-dicv-fr.de

Der Kinderzuschlag wird ab 01.07.2016 um 20 Euro auf maximal 160 €/Kind erhöht. Der Kinderzuschlag ist eine Familienleistung, die Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen entlasten und ihnen insbesondere einen Antrag auf aufstockende SGB-II-Leistungen ersparen soll. http://www.infodienst-schuldnerberatung.de. (siehe auch unter: Familie)

Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag am 23. Juni 2016 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur neunten Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzgebung (Rechtsvereinfachung) http://dip21.bundestag.de in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung http://dip21.bundestag.de beschlossen. Damit sollen Hartz-IV-Empfänger künftig schneller und einfacher Klarheit über das Bestehen und den Umfang von Rechtsansprüchen erhalten. Die Verfahrensvorschriften für die Mitarbeiter in den Jobcentern wurden vereinfacht. Von den Änderungen betroffen sind die Regelungen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen, die Anspruchsvoraussetzungen, die Bedarfe für Unterkunft und Heizung sowie das Verfahrensrecht. Um leichter eine Ausbildung beginnen zu können, wurde die Schnittstelle zwischen der Ausbildungsförderung und der Grundsicherung für Arbeitsuchende entschärft. Außerdem erhalten Personen, die neben Arbeitslosengeld oder Teilarbeitslosengeld auch Arbeitslosengeld II beziehen, künftig Leistungen der aktiven Arbeitsförderung von den Agenturen für Arbeit. Auf die zunächst geplante vereinfachte Anrechnung von Mutterschaftsgeld wurde verzichtet. Über 30-jährige Berufsschüler erhalten künftig ausnahmsweise Zuschüsse zum Lebensunterhalt, wenn die Fortsetzung der Ausbildung für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt zwingend erforderlich ist. Am 30.05.2016 wurden die Verbände zu dem Gesetzentwurf angehört. Eine Zusammenstellung aller Stellungnahmen der Sachverständigen zur Anhörung finden Sie unter https://www.bundestag.de

Auch in Zeiten des zunehmenden digitalen Konsums mit seinem riesigen und jederzeit verfügbaren Angebot zeigten die Verbraucher in Deutschland, dass sie verantwortungsbewusst mit Geld und Finanzierungen umgehen. Der Vorstandsvorsitzende der SCHUFA Holding AG, Dr. Michael Freytag, fasste die Ergebnisse des Kredit-Kompass 2016 so zusammen: „Das Kreditverhalten der deutschen Verbraucher ist über alle Altersgruppen hinweg vorbildlich. 97,6 Prozent der abgeschlossenen Kredite wurden reibungslos zurückbezahlt. Das ist erneut ein erfreulich hohes Niveau. Mit 90,7 Prozent unverändert hoch ist auch der Anteil der Verbraucher, zu denen die SCHUFA ausschließlich positive Merkmale gespeichert hat. Während wir einerseits einen Trend zu höheren Kreditsummen und längeren Laufzeiten beobachten, zeigt die gegenüber dem Vorjahr konstante Anzahl der neu aufgenommenen Kredite, dass die Verbraucher Finanzierungsmöglichkeiten auch im gegenwärtigen Niedrigzinsumfeld kontrolliert nutzen. Dafür spricht ebenfalls, dass Verbraucher vor dem Kreditantrag deutlich häufiger Konditionen vergleichen als zuvor.“ Quelle: Pressemeldung der Schufa, https://www.schufa.de

Aktionswoche Schuldnerberatung 2017. Der Ständige Ausschuss der AG SBV hat auf seiner letzten Sitzung am 28.04.2016 bereits die Rahmendaten für die nächste Aktionswoche Schuldnerberatung im Jahr 2017 festgelegt: Termin: 19. – 23. Juni 2017. Thema: „Überschuldete brauchen starke Beratung“ (Arbeitstitel). Die AG SBV will in der Aktionswoche mit Blick auf die Bundestagswahl im Herbst 2017 eine Liste mit (sozial- und fach-)politischen Forderungen vorlegen, die die strukturellen Rahmenbedingungen der Schuldnerberatung verbessern helfen sollen. Diese Liste wird gleichzeitig die Basis für die geplante Lobbyarbeit der AG SBV im Jahr der Bundestagswahl gegenüber Parteien und Bundestagsfraktionen darstellen. Für Themenvorschläge und Hinweise sind die Vertreter(innen) der Caritas im Ständigen Ausschuss der AG SBV Dorothée Bünner (d.buenner@caritas-berlin.de ), Werner Just (werner.just@skm-koeln.de ), Roman Schlag (rschlag@caritas-ac.de ) und Cornelius Wichmann (cornelius.wichmann@caritas.de ) dankbar.

Bitte beachten Sie: Alle aktuellen Fortbildungsangebote im Bereich der Schuldnerberatung der Caritas für 2016 finden Sie auch auf der Website des SKM www.skmev.de unter Aktuelles/Fortbildungen. Ein Blick auf die Internetseite lohnt sich, da sich auch kurzfristig Änderungen für die Fortbildungsangebote ergeben können. Ihre Fragen zum Fortbildungsangebot in der Schuldnerberatung beantworten wir Ihnen gerne: Stephan Buttgereit, SKM e.V. Tel. 0211/233948-0.

Rund ums SGB

Mit dem Schulstarterpaket unterstützen die Wohlfahrtsverbände Arbeiterwohlfahrt, Caritas und Diakonie in Hildesheim Eltern künftiger Erstklässler. Dass die 100 Euro, die Arbeitslosengeld-II-Empfänger für Schulmaterialien bekommen, oft nicht reichen, können betroffene Eltern durch die Aktion „Schulstarterpaket“ nochmals maximal 100 Euro erhalten. Weitere Infos: www.caritas-hildesheim.de

Das SG Mainz hat entschieden, dass ein Jobcenter nur dann mit erfüllender Wirkung Leistungen erbringt, wenn die Zahlung auf das von dem Leistungsempfänger bestimmte Konto erfolgt. Die Leistungen dürfen grundsätzlich nur auf das vom Hartz-IV-Bezieher angegebene Konto überwiesen werden. Zahlt das Jobcenter dennoch die Hilfeleistung fehlerhaft per Scheck an den Hilfebedürftigen aus, kann die Behörde zur erneuten Zahlung verpflichtet werden. http://www.juris.de

Das Landessozialgericht Niedersachsen - Bremen (LSG) hat in einem Eilverfahren entschieden, dass Energieschulden nicht durch ein Darlehen des JobCenters aufgefangen werden müssen, wenn sie missbräuchlich und gezielt herbeigeführt wurden und nicht zu erwarten ist, dass der Arbeitslosengeld II-Empfänger künftig keine Energieschulden mehr aufbaut. Dies kann auch dann gelten, wenn minderjährige Kinder im Haushalt leben. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen: Beschluss vom 19.04.2016 - L 7 AS 170/16 B ER; http://openjur.de

Im Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge finden sich in Heft 06/2016 Juni 2016 folgende Beiträge:
Empfehlungen und Stellungnahmen

  • Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz)
  • Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Weiterentwicklung der Kooperation der Akteure generationengerechten Wohnens
  • Jana Henneberger: Die dritte Stufe der Pflegereform
  • Peter Buttner: Neustart für Akkreditierung

Abhandlungen

  • Anna Wiebke Klie, Haci-Halil Uslucan, Thomas Klie: Engagement von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte und Fluchterfahrungen – Vielfalt, Potenziale, Desiderate
  • Andreas Krampe: Die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten – Welche Maßnahmen umfassen die Leistungen nach § 68 SGB XII
  • Martina Alband: „Lokale Allianz für Menschen mit Demenz“ – Vernetzung im Landkreis Potsdam

Bezug der Zeitschrift über: Eigenverlag des NDV, Michaelkirchstraße 17/18, 12179 Berlin, Tel.: 030/62980-0, Fax: -9521 Internet: www.deutscher-verein.de.

Im Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge finden sich in Heft 07/2016 Juli 2016 folgende Beiträge:
Empfehlungen und Stellungnahmen

  • Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Einbeziehung von Strafgefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung
  • Aktuelles
  • Petra Fuchs: „Zukunftsmodell Sozialgenossenschaft“ Renaissance einer Rechts- und Organisationsform

Abhandlungen

  • Dirk Banke: Kindertagesbetreuung und Kinder in Armutslagen
  • Sabine Skutta: Der Jugendscheck: Mehr Beachtung für die Rechte junger Menschen in der Bundesgesetzgebung
  • Susanne Huth, Dietrich Engels: Ergebnisse der gemeinsamen Evaluation des Bundesfreiwilligendienstes und der Jugendfreiwilligendienste

Berichte

  • Katja Porsch: Know-how aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis für seniorengerechtes Wohnen
  • Britta Spilker: Der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen
  • Celina von Bezold, Biance Broda: „Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“ – gemeinsam besser denken? Andere Wege in der Demenz

Aus der Arbeit des Deutschen Vereins

  • Europäischer Vergleich: „Investitionen in Dienstleistungen für Kinder, Verbesserung von Ergebnissen“
  • Beitrag der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins anlässlich der öffentlichen Konsultation zu einem Vorschlag für ein verbindliches Transparenzregister der Europäischen Union vom 19. Mai 2016 – DV 15/16

Bezug der Zeitschrift über: Eigenverlag des NDV, Michaelkirchstraße 17/18, 12179 Berlin, Tel.: 030/62980-0, Fax: -9521 Internet: www.deutscher-verein.de.

Soziale Arbeit / Zeitschrift für soziale und sozialverwandte Gebiete Juni/Juli 2016 /65. Jahrgang beschäftigt sich unter anderem mit:

  • Armin Schneider: Konzepte der Wirkungsmessung und -forschung – Zwischen Goldstandard und vergoldeten Attrappen
  • Gerhard Timm, Peter Friedrich: Wirkungsmessung (in) Freien Wohlfahrtspflege – Eine neu diskutierte Selbstverständlichkeit mit Herausforderungen
  • Sigrid James: Wirkungsmessung im Kontext der evidenzbasierten Praxis
  • Gabriele Schlimper, Hans Jürgen Wanke: Wirkungsorientierung – Annährung an ein komplexes Konzept
  • Julia Gebrande: Die Nachweisbarkeit von Wirkungen Klinischer Sozialer Arbeit – Das Forschungsprojekt SODEMA – Soziotherape bei Müttern mit depressiven Erkrankungen
  • Michael Macsenaere: Wirkungsmessung bei Trägern der Jugendhilfe in Österreich und Deutschland
  • Edgar Baumgarten: Wirkungsmessung in der Sozialen Arbeit in der Schweiz
  • Alexandra Caspari: Evaluationen zur Wirkungsmessung von Non-Profit-Organisationen – Erfahrungen aus dem Bereich der Entwicklungszusammenarbeit
  • Wilfried Vyslozil: Von Zahlen und dem was wirklich zählt
  • Alex Füller: Wohnungslose: Vom Rand zur Mitte der Gesellschaft – Entwicklungsprozesse und ihre Beobachtung
  • Oliver Bieri, Sibylle Studer: Wirkungsmessung NPO: Notwendiges Übel oder Teil der Strategie? – Wirkungsmessung und Entwicklungspotenzial bei Spenden sammelnden Organisationen in der Schweiz

Soziale Arbeit wird herausgegeben vom Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI), Bernadottestr. 94, 14195 Berlin, Tel.: 030/839001-0 Fax: 030/8314750 www.dzi.de, E-Mail sozialinfo@dzi.de.

 

Sozialrecht - Zeitschrift für Sozialberatung aktuell befasst sich in der Ausgabe 2/2016 –Abhandlungen

  • Auswirkungen von steuerrechtlichen Rück- und Nachzahlungen auf den SGB II-Leistungsanspruch
  • Dokumentation des 15. Rechtsforums 2015 (5./6. November 2015) Wie rechtssicher ist die Durchführungsverordnung zum Alten- und Pflegegesetz NRW (aAG DVO)? – Qualifizierte Finanzierungsbasis oder Grundlage für Insolvenzen – Tagungsbericht
  • Finanzierung von Pflegeeinrichtungen – gesondert berechenbare Investitionskosten nach neuem Recht
  • Droht die Insolvenz? – ein ganz konkretes Beispiel aus der Praxis

Rechtsprechung

  • Refinanzierung von Tariflöhnen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe (BSG)
  • zum Anspruch des Trägers eines Zuverdienstprojekts auf Abschluss einer Leistungsvereinbarung (SG Freiburg)
  • Unzulässigkeit sozialräumlicher Projekte in der Jugendhilfe (VG Hamburg)

Bezug der Zeitschrift, die vom Caritasverband für die Diözese Münster e.V. herausgegeben wird, über die Nomos-Verlagsgesellschaft, Waldseestraße 3-5, 76520 Baden-Baden, Tel.: 07221/2104-0, Fax -27.

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Straffälligenhilfe

Mitwirkung der Jugendhilfe im Strafverfahren - Arbeitshilfe aus der Praxis für die Praxis im Shop des LWL-Landesjugendamtes. Mit Einführung des § 79a SGB VIII wurden die Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur kontinuierlichen Qualitätsentwicklung verpflichtet. Dies gilt gleichermaßen für das Aufgabenfeld Jugendhilfe im Strafverfahren. Unter Leitung des LWL-Landesjugendamtes Westfalen wurden von einer Arbeitsgruppe mit 21 Vertreterinnen und Vertretern von Jugendämtern aus Großstädten, Kreisen und kreisangehörigen Gemeinden sowie von freien Trägern der Jugendhilfe exemplarische Bearbeitungsverfahren für die Kernprozesse der Jugendhilfe im Strafverfahren entwickelt. Berücksichtigt wurden dabei fachliche, rechtliche und organisatorische Anforderungen. Aus der Praxis für die Praxis - das ist die Devise dieser Arbeitshilfe. Sie unterstützt die örtliche Praxis bei der eigenen Qualitätsentwicklung. Dabei veranschaulicht die Arbeitshilfe, was die Jugendhilfe im Strafverfahren im Kontext des jugendgerichtlichen Verfahrens zu leisten vermag. Außerdem wird deutlich, wie die Fachkräfte die jungen Menschen auf ihrem Weg zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit unterstützen können. Die Arbeitshilfe bietet eine strukturierte Grundlage zur Reflexion der eigenen Praxis und kann beispielsweise auch für die Einarbeitung neuer Fachkräfte in diesem Aufgabenfeld genutzt werden. Jürgen Kußerow, stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen (DVJJ) e.V., unterstützt die Inhalte der Arbeitshilfe und hält sie für so lesenswert, dass er ihr in seinem Vorwort bundesweite Bedeutung zumisst. Der 110 Seiten starke Band ist zum Preis von 10,00 EUR erhältlich im LWL-Landesjugendamt-Shop: https://www.lwl.org

Sucht/Drogen 

 Am 9. Juni hat die Drogenbeauftragte der Bundesregierung den Drogen- und Suchtbericht 2016 vorgestellt. Er gibt einen umfassenden Überblick über die Daten- und Faktenlage zu legalen Suchtmitteln, illegalen Drogen und Verhaltenssüchten. Weitere Informationen und den Drogen- und Suchtbericht inkl. Anhang unter: www.drogenbeauftragte.de

Die Vorgaben für den Umgang mit Tabak werden verschärft. Die Bundesregierung legt einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes http://dip21.bundestag.de vor, der über die Umsetzung der EU-Richtlinie für Tabakerzeugnisse hinaus eine „Eindämmung“ der durch Tabakkonsum verursachten Gesundheitsschäden zum Ziel hat. Künftig soll die Außenwerbung für Tabakerzeugnisse verboten werden. Entsprechende Werbung dürfe in Kinoaufführungen nur noch laufen, wenn der Film die Alterseinstufung „Keine Jugendfreigabe“ erhalten hat. Zudem soll die kostenlose Abgabe von Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen und Wasserpfeifentabak untersagt werden. Andere Rauchtabakerzeugnisse, rauchlose Tabakerzeugnisse sowie elektronische Zigaretten oder Nachfüllbehälter sollen künftig nur noch innerhalb von Geschäftsräumen kostenlos abgegeben werden dürfen. Die für nikotinhaltige elektronische Zigaretten geltenden Mitteilungspflichten sollen außerdem auch auf nikotinfreie E-Zigaretten und Nachfüllbehälter ausgeweitet werden. Begründet wird die Maßnahmen damit, dass auch in den nikotinfreien E-Zigaretten nachgewiesene gesundheitsschädliche Substanzen enthalten seien.

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Verschiedenes

Durch die Kommunikation mittels mobiler Geräte, den Gedankenaustausch innerhalb Sozialer Netzwerke sowie die Verwendung scheinbar kostenloser Apps geben wir bewusst, aber auch unbewusst unsere persönlichen Daten preis. Das Thema Selbstdatenschutz gewinnt daher immer mehr an Bedeutung. Die von der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) herausgegebene Broschüre „Selbstdatenschutz! Tipps, Tricks und Klicks“ gibt Mediennutzern alltagstaugliche Tipps sowie verständlich aufbereitete Hintergrundinformationen für einen selbstbestimmten und kompetenten Umgang mit den eigenen Daten. Bewusst erschien die neue Broschüre am Weltelterntag (1.Juni), der auf eine Initiative der Vereinten Nationen zurückgeht, die damit die vorrangige Verantwortung der Eltern für die Erziehung und den Schutz der Kinder anerkennen und würdigen.
Download: https://www.blm.de

Fördermöglichkeiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Verbraucherbildung ist ein wichtiger Pfeiler der Verbraucherpolitik. Das BMJV unterstützt im Bereich Verbraucherpolitik durch gezielte Förderung innovative Projekte und Ideen. Grundlage dafür ist ein neues Innovationsprogramm des Ministeriums. Das Förderprogramm sowie weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: http://www.bmjv.de. Es besteht die Möglichkeit, Projektideen mit Verbraucherbezug und innovativem Charakter einzureichen. Die Projektanträge sollten von dem Ziel getragen sein, die Lage der Verbraucher zu verbessern, ihre Stellung im Marktgeschehen zu stärken und den Verbraucheralltag zu erleichtern. Förderwürdig sind u.a. Projekte mit innovativen Konzepten zur Verbraucherbildung oder Vorschläge zur Gestaltung verbraucherrelevanter Zukunftsthemen (z.B. Consumer Citizens, Digitalisierung, Verbrauchergesellschaft 4.0). Das BMJV entscheidet über eine Förderung auf der Grundlage konkreter Projektanträge und nach Maßgabe verfügbarer Mittel. Für Rückfragen steht Ihnen das Referat V B 4 im BMJV (VB4@bmjv.bund.de) gerne zur Verfügung.

Mit der Säkularisierung der Gesellschaft schwindet auch das Wissen über die Kirche, ihre Strukturen und Traditionen. Begriffe, die früher selbstverständlich waren, müssen heute erklärt werden. Diese Erfahrung machen auch Pax-Bank-Kunden immer häufiger. Um hier Abhilfe zu greifen, hat die Bank eine „Kleinen Kirchenführer“ gestaltet, der den Aufbau der katholischen Kirche sowie zentrale Begriffe aus dem kirchlichen Leben erläutert. Die Broschüre kann im Internet unter https://www.pax-bank.de heruntergeladen werden.

Die neue Ausgabe der Salzkörner ist erschienen. Lesen Sie die Artikel zu folgenden Themen:

  • Editorial (Dr. Stefan Vesper)
  • Gottes Werk und Leipzigs Beitrag. Eine Bilanz des 100. Deutschen Katholikentags (Prof. Dr. Thomas Sternberg, Präsident des ZdK)
  • „Kinder des Katholikentages.“ Vereine, Organisationen, Institutionen und Aktivitäten (Oliver Hartmann, Diplomtheologe und Master of Library and Information Service)
  • Mehr Familien aus der Grundsicherung holen. Das Konzept des Deutschen Caritasverbands (Dr. Clarita Schwengers, Referatsleiterin Koordination Sozialpolitik in der Zentrale des Deutschen Caritasverbands e. V.)
  • Ein Modell für Deutschland? Das österreichische Islamgesetz. (Prof. Dr. Mathias Rohe, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg)
  • Eine dauerhafte Aufgabe in Europa. Was uns sieben Jahrzehnte Wirken der Ackermann-Gemeinde lehren (Martin Kastler, MdEP a. D. Europapolitscher Sprecher des ZdK und Bundesvorsitzender der Ackermann-Gemeinde)
  • Die Kippa von Papst Franziskus. Judentum in christlichen Kinderbibeln. (PD Dr. Marion Keuchen, Vertretung der Professur Evangelische Religionspädagogik an der TU Dortmund)

Auf unserer Homepage: http://www.zdk.de finden Sie auch eine PDF-Version der Salzkörner.

Am Mittwoch, den 17. August zeigt 3Sat/die woche um 21.05 Uhr Die erschöpfte Gesellschaft, einen Film von Constanze Griessler und Franziska Mayr-Keber. Tempowahn, allzeit verfügbar sein, Zeitgewinn durch Zeitverlust: Willkommen in der erschöpften Gesellschaft! Die knappe Zeit ist ein wertvolles Gut, Beschleunigung regiert die Welt. Die Debatte um Entschleunigung, die Klagen über Zeitnot und Stress, die daraus resultierenden Krankheiten wie Burn out und Depressionen haben längst alle Gesellschaftsschichten erreicht. Betroffen sind nicht nur Manager, sondern auch Straßenkehrer und Hausfrauen. Auch die ständige Suche nach Entspannung, nach erfüllter Freizeit mit Freunden und Familie, kann neuen Stress erzeugen.

Um kleine und mittlere Unternehmen aber auch Freiberufler(innen) vor Hackerangriffen und Cyber-Attacken schützen zu helfen, hat das Fraunhofer-Institut für sichere Informationstechnologie (Fraunhofer SIT) einen Leitfaden zum „Vertraulichkeitsschutz durch Verschlüsselungen“ für Unternehmen entwickelt. Dieser bietet vielseitige Infos zu unternehmensspezifischen Verschlüsselungsmethoden. Der Leitfaden kann unter www.hessen.de Suchbegriffe „Leitfaden Vertraulichkeit“ kostenlos heruntergeladen werden.

Die Landesregierung in NRW hat ein integriertes Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus verabschiedet. Das Konzept beinhaltet 166 präventive Maßnahmen, darunter Projekte, Kooperationen, Förderungen. Um die Kommunen in ihrem Engagement zu unterstützen, stellt das Lanz zusätzliche Mittel in Höhe von rund zwei Millionen Euro zur Verfügung. Info: www.nrweltoffen.de

In der Wochenschrift „Aus Politik und Zeitgeschichte“ /66. Jahrgang 20-22/2016 /17. Mai 2016 sind folgende Beiträge zum Thema „Terrorismus“ veröffentlicht:

  • Petra Bernhardt: Terrorbilder
  • Armin Pfahl-Traugher: Terrorismus – Merkmale, Formen und Abgrenzungsprobleme
  • Matthias Quent: Vigilantistischer Terrorismus
  • Miriam M. Müller: Der „Islamische Staat“ zwischen staatstypischer und nichtstaatlicher Gewalt
  • Jan Sändig: Boko Haram: Lokaler oder transnationaler Terrorismus?
  • Johannes Buckow: Chinas „Volkskrieg gegen den Terrorismus“
  • Anna Mühlhausen: Verhandlungen mit terroristischen Gruppen

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Wohnraum/Wohnungslose 

Der Mangel an preiswertem Wohnraum kann nach Ansicht der Caritas den sozialen Frieden gefährden. „Zurzeit hören wir in den Sozialberatungsstellen immer häufiger, dass Migranten für die Verschärfung der Wohnungsnot verantwortlich gemacht werden. EU-Zuwanderer aus Südosteuropa oder Flüchtlinge werden als Sündenböcke ausgemacht, wenn einheimische Bedürftige vergeblich nach einer bezahlbaren Wohnung suchen “, weiß Christoph Eikenbusch vom Diözesan-Caritasverband Paderborn. „Der Ton ist rauer geworden.“ Mit Sorge stellt die Caritas im Erzbistum Paderborn fest, dass bei der Begründung für soziale Missstände häufig Menschen am Rande der Gesellschaft gegeneinander ausgespielt werden. „Versäumnisse der politischen Verantwortungsträger lassen sich auf diese Weise einfach unter den Teppich kehren“. Zu diesen Versäumnissen gehört für die Caritas die Vernachlässigung des sozialen Wohnungsbaus. Laut aktuellem NRW-Sozialbericht sank die Zahl der preisgebundenen Mietwohnungen seit 2010 nochmals um mehr als 10 Prozent; die Zahl der Wohnungslosen hat sich seit 2008 verdoppelt. „Selbst ohne Flüchtlingszuzug und EU-Migranten ist der Wohnraum in den meisten Regionen Deutschlands absolut unzureichend“, erklärt Eikenbusch. Hier bedürfe es dringend einer abgestimmten Wohnbauförderung, die alle Zielgruppen mit im Blick hat, also Familien, Flüchtlinge, Wohnungslose, EU-Migranten, Hartz-IV-Empfänger oder Studierende. Erbärmliche Unterkünfte zu Wucherpreisen – dies war u. a  auch der Auslöser für das jüngste armutsorientierte Projekt der verbandlichen Caritas im Erzbistum Paderborn. Gefördert mit Mitteln des diözesanen Armutsfonds bietet der Caritasverband für den Kreis Gütersloh seit Jahresbeginn Beratung und Hilfe für südosteuropäische Werkvertragsarbeitnehmer in der Region. „Als Kirche und Caritas sind wir erschüttert über die Lebenslagen dieser Menschen“, so Christoph Eikenbusch. Schuften zu Niedriglöhnen, fehlende Krankenversicherung,  unzureichende  materielle Existenzsicherung, dazu überteuerte Mieten und unwürdige Lebensverhältnisse – das sind für die Caritas Phänomene, die für einen Sozialstaat beschämend sind. Eikenbusch: „Nicht nur die Caritas erwartet hier von der Politik Lösungen.“ Pressemedlung des DICV Paderborn vom 17.07.2016.

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Verbandsinterne Informationen des SKM 

Personalien

Am 17. Juni wurden auf der Vertreterversammlung des SKM-Bundesvorstandes in Trier Franz-Robert Herbst und Wolfgang Scheiblich für ihre langjährige Arbeit im Bundesvorstand mit der Urkunde und Nadel des Verbandes geehrt.

Am 19. Juni wurden nachfolgende Damen und Herren des SKM Günzburg mit der Urkunde, bzw. Urkunde und Nadel des Verbandes geehrt:

  • Gründungsmitglied Herr Stadtpfarrer i.R. Hans Gündele und Erster Vorsitzender bis 2002. Ehrung für seine hohen Verdienste als Gründungsmitglied und erster Vorsitzender bis 2002.
  • Gründungsmitglied Stefan Riederle, zweiter Vorsitzender bis 2012, Ehrenamtlicher Geschäftsführer, Ehrung für seine hohen Verdienste als Gründungsmitglied, zweiter Vorsitzender und ehrenamtlicher Geschäftsführer bis 2012 und Ernennung zum Ehrenvorstand.
  • Gründungmitglied Carlo Hackel, Diakon, Vorstandsmitglied bis 2012, Ehrung für sein Engagement als Vorstandsmitglied bis 2012.
  • Gründungmitglied Sonja Rau, Vorstandsmitglied, seit 2012 bis heute zweite Vorsitzende, Ehrung für ihr Engagement als Vorstandsmitglied und seit 2012 zweite Vorsitzende.
  • Dr. Michael Pindl, seit 1996 bis 2009 Leiter der Wärmestube, Ehrung für sein Engagement über die hauptamtliche Tätigkeit hinaus sowohl für die Ehrenamtlichen als auch für die Besucher.
  • Gabi Janocha, seit 1996 ehrenamtlich im Betrieb der Wärmestube engagiert, Ehrung für ehrenamtliches Engagement im Dienst der Wärmestube.
  • Joachim Janocha, seit 1996 ehrenamtlich im Betrieb der Wärmestube engagiert und Kassenprüfer, Ehrung für ehrenamtliches Engagement im Dienst der Wärmestube und als Kassenprüfer.
  • Ilse Habicht, seit 1996 ehrenamtlich im Betrieb der Wärmestube engagiert, Ehrung für ehrenamtliches Engagement im Dienst der Wärmestube.
  • Hans Habicht, seit 1996 ehrenamtlich für die Wärmestube engagiert
  • Ehrung für ehrenamtliches Engagement im Dienst der Wärmestube.
  • Reinhold Seifried, seit 1996 ehrenamtlich im Betrieb der Wärmestube engagiert und Vorstandsmitglied, Ehrung für ehrenamtliches Engagement im Dienst der Wärmestube und im Vorstand.
  • Monika Seifried, seit 1996 ehrenamtlich im Betrieb der Wärmestube engagiert, Ehrung für ehrenamtliches Engagement im Dienst der Wärmestube

Am 29. Juni wurden nachfolgende Damen und Herren des SKM Memmingen mit der Urkunde, bzw. Urkunde und Nadel des Verbandes geehrt:

  • Dr. Irmgard Galm ist seit 1996 1. Vorsitzende vom SKM Memmingen und Unterallgäu tätig. Sie war als Delegiert im Bundesverband aktiv. Frau Dr. Galm ist wenige Tage nach der Ehrung plötzlich und unerwartet verstoben (siehe unten)
  • Herr Keller ist ehrenamtlich im SKM Memmingen – Unterallgäu aktiv, seit 1996 ist er Vorstandsmitglied im Verein. Sein besonderer Verdienst ist die Instandsetzung und die Renovierung des SKM-Hauses.

 Wir trauern um Dr. Irmgard Galm, geboren 1928 - gestorben im Juli 2016. Seit mehr als 20 Jahren war Frau Dr. Galm Vorsitzende des SKM Memmingen- Unterallgäu e.V. Mit großer Bescheidenheit und stetiger Hartnäckigkeit hat sie immer Wege gesucht, die Hilfe für Wohnungslose, für Straffällige und für gefährdete Kinder und Jugendliche zu verbessern. Sie hat den SKM in Memmingen enorm weiterentwickelt und weiterausgebaut: 1997 entstand der Flohmarktladen, 1998 die Memminger Tafel, die Trainingskurse für strafunmündige Kinder weiteten sich zur Jugendsozialarbeit an allen Schulen der Stadt und des Landkreises aus. Entschlossen trieb sie auch den Erwerb und die Renovierung des neuen Hauses in der Kuttelgasse voran und nützte die Unterstützung der Diözese Augsburg im Rahmen der SKM-Immobilienstrategie. Sie war zur Eröffnung dieses Hauses glücklich, dass es mit Hilfe vieler Engagierter so gelungen ist. Mit ihrem großartigen bürgerschaftlichen Engagement bis ins hohe Alter war sie ein Vorbild für uns und viele andere Menschen geworden. Wir danken für ihren unermüdlichen Einsatz für Menschen in Not und für ihr Engagement im SKM. Wir werden ihrer Gedenken und ihr Wirken in ihrem Sinne fortsetzen. (Nachruf des SKM in der Diözese Augsburg e.V.)

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Verbandsinterne Informationen der VKD

Winfried Hupe wurde in das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) gewählt. Bei der Delegiertenversammlung der Arbeitsgemeinschaft der katholischen Organisationen Deutschlands (AGKOD) am 2. Juli 2016 in Siegburg wurde aus der Verbandsleitung der Gemeinschaft der Vinzenz-Konferenzen Deutschlands Präsident Winfried Hupe in das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) gewählt. Die Wahl erfolgte für die Dauer von vier Jahren. In der Arbeitsgemeinschaft der katholischen Organisationen Deutschlands (AGKOD) sind rund 125 katholische Verbände, Geistliche Gemeinschaften und Bewegungen, Säkularinstitute sowie Aktionen, Sachverbände, Berufsverbände und Initiativen zusammengeschlossen, die auf überdiözesaner Ebene tätig sind. Die in der Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossenen Organisationen stehen für rund 6 Millionen Mitglieder.

20. WALLFAHRT nach KRANENBURG. Wie immer findet am letzten Sonntag im August (28.08.2016) die Wallfahrt der Vinzenz-Konferenzen des Bistums Münster statt. Begonnen wird um 9.30 Uhr mit der Pilgermesse in der Stifts- und Wallfahrtskirche St. Peter und Paul (Kirchplatz 1, Kranenburg). Anschließend wird es im Bürgerhaus „Katharinenhof“ (Mühlenstraße 9, Kranenburg), unweit von der Kirche gelegen, einen Festvortrag geben zum Thema „Vinzentinische Spiritualität“. Nach der allgemeinen Begegnung besteht ab ca. 12.30 Uhr die Möglichkeit zu einem gemeinsamen Mittagessen. Kreuzweg und Kreuzlob in der Stifts- und Wallfahrtskirche St. Peter und Paul runden dann die Wallfahrt ab. Der Diözesanvorstand des Bistums Münster würde sich freuen, eine große Teilnehmerzahl am 28. August 2016 in Kranenburg zur 20. Wallfahrt begrüßen zu können

Die neuen Internetseiten der Gemeinschaft der Vinzenz-Konferenzen Deutschlands e.V. wurden freigeschaltet. Sie finden sie unter: www.vinzenz-gemeinschaft.de. Alle Konferenzen, deren Daten noch nicht eingepflegt sind, werden gebeten, dem Generalsekretariat die notwendigen Angaben zu den gewünschten Inhalten mitzuteilen.

Bundesgeschäftsstelle 

Hier die voraussichtlich nächsten Erscheinungstermine:

  • KuNo 8-9/2016                                  Mitte September 2016

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Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Düsseldorf unter der Registernummer VR 3385 eingetragen.

Vertretung des Vereins
Der Verein wird gesetzlich vertreten durch den Generalsekretär Stephan Buttgereit oder durch die Vorsitzende/den Vorsitzenden des Vorstandes, bei deren/dessen Verhinderung durch die stellvertretende Vorsitzende/den stellvertretenden Vorsitzenden, jeweils zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes.
Der SKM ist Mitglied im Deutschen Caritasverband.

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